Erwägungsgrund 56 32024L1385
Um eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden, sollten die Opfer die Möglichkeit haben, im Rahmen des Strafverfahrens eine Entschädigung zu erhalten.
Um eine sekundäre Viktimisierung zu vermeiden, sollten die Opfer die Möglichkeit haben, im Rahmen des Strafverfahrens eine Entschädigung zu erhalten.