Erwägungsgrund 88 32024L1385
Politische Maßnahmen zur angemessenen Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt können nur auf der Grundlage umfassender und vergleichbarer aufgeschlüsselter Daten erarbeitet werden. Um die Entwicklungen in den Mitgliedstaaten wirksam zu überwachen, werden die Mitgliedstaaten ferner aufgefordert, regelmäßig Erhebungen durchzuführen. Diese Erhebungen könnten nach der harmonisierten Methodik der Kommission (Eurostat) durchgeführt werden.