Erwägungsgrund 91 32024L1385
Mit dieser Richtlinie werden Mindestvorschriften festgelegt, weshalb es den Mitgliedstaaten freisteht, strengere strafrechtliche Vorschriften zur Bestimmung von Straftaten und Strafen im Bereich der Gewalt gegen Frauen zu erlassen oder beizubehalten. In Bezug auf die Bestimmungen dieser Richtlinie über die Rechte der Opfer können die Mitgliedstaaten Bestimmungen mit höheren Standards einführen oder beibehalten, einschließlich solcher, die ein höheres Maß an Schutz und Unterstützung für die Opfer vorsehen.