Erwägungsgrund 65 32024L1385
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz wird in den Richtlinien 2004/113/EG, 2006/54/EG und 2010/41/EU als eine Form der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts behandelt. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz hat sowohl für die Opfer als auch für die Arbeitgeber erhebliche negative Folgen. Interne oder externe Beratungsdienste sollten sowohl den Opfern als auch den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden, sofern sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz nach dem jeweiligen nationalem Recht ausdrücklich unter Strafe gestellt ist. Derlei Dienste sollten Informationen über den angemessenen Umgang mit Fällen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz sowie zu verfügbaren Rechtsbehelfen umfassen, mit denen die Entfernung des Täters vom Arbeitsplatz erwirkt werden kann.