Erwägungsgrund 79 32024L1385
Um einer unzureichenden Meldung der Fälle entgegenzuwirken, sollten die Mitgliedstaaten bei der Ausarbeitung von Schulungen mit Strafverfolgungsbehörden zusammenarbeiten, insbesondere in Bezug auf schädliche Geschlechterstereotypen, aber auch bei der Verhütung von Straftaten, da diese in der Regel engen Kontakt zu Gruppen, bei denen das Risiko von Gewalt besteht, und zu Opfern haben.