Erwägungsgrund 60 32024L1385
Die Opfer haben in der Regel einen mehrfachen Schutz- und Unterstützungsbedarf. Um diesen Bedürfnissen wirksam gerecht zu werden, sollten die Mitgliedstaaten spezialisierte Unterstützungsdienste bereitstellen, indem sie diese in denselben Räumlichkeiten anbieten, indem sie diese über eine Anlaufstelle koordinieren oder indem sie den Zugang zu diesen Diensten durch einen zentralen Online-Zugang erleichtern. Mit einem derartigen zentralen Online-Zugang würde sichergestellt werden, dass auch Opfer in abgelegenen Gebieten oder Opfer, die besagte spezialisierte Unterstützungsdienste nicht aufsuchen können, Zugang zu diesen Diensten haben. Ein derartiger zentraler Online-Zugang sollten mindestens eine einzige Website umfassen, die auf dem neuesten Stand gehalten wird und auf der alle relevanten Informationen über verfügbare Hilfs- und Schutzdienste sowie Anleitungen für den Zugang zu diesen bereitgestellt werden. Eine solche Website sollte den Anforderungen an die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen entsprechen.