Erwägungsgrund 19 32014R0909
Einem Zentralverwahrer sollte es erlaubt sein, die Ausführung der Eindeckung in Bezug auf Mehrfach-Abwicklungsanweisungen, die sich auf dieselben Finanzinstrumente und dasselbe Ablaufdatum des Verlängerungszeitraums beziehen, zu überwachen, um die Zahl der Eindeckungen, soweit wie mit den Anforderungen dieser Verordnung vereinbar, zu verringern.