Erwägungsgrund 66 32014R0909
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Mitgliedstaaten im Rahmen dieser Verordnung ist durch die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates geregelt. Jeder Austausch und jede Übermittlung personenbezogener Daten durch zuständige Behörden der Mitgliedstaaten sollte gemäß den Vorschriften der Richtlinie 95/46/EG für die Übermittlung personenbezogener Daten erfolgen. Die Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die ESMA im Rahmen dieser Verordnung. Bei jedem Austausch und jeder Übermittlung personenbezogener Daten durch die ESMA sollten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 über die Übermittlung personenbezogener Daten eingehalten werden.