Erwägungsgrund 77 32014R0909
Die Richtlinie 98/26/EG muss geändert werden, um sie mit der Richtlinie 2010/78/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, der zufolge die Benennung von Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen nicht mehr der Kommission, sondern der ESMA gemeldet wird, in Einklang zu bringen.