Art. 42 32014R0909Allgemeine Anforderungen
Ein Zentralverwahrer schafft einen soliden Risikomanagementrahmen, um rechtliche, unternehmerische, operationelle und andere direkte oder indirekte Risiken…
Art. 26 Abs. 1 32014R0909Allgemeine Bestimmungen
Ein Zentralverwahrer verfügt über solide Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle, wozu eine klare Organisationsstruktur mit genau abgegrenzten,…
Art. 43 Abs. 1 32014R0909Rechtliche Risiken
Für die Zwecke seiner Zulassung und Beaufsichtigung sowie zur Information seiner Kunden verfügt ein Zentralverwahrer für alle von ihm betriebenen…
Art. 22 Abs. 9 32014R0909Überprüfung und Bewertung
Die zuständige Behörde verlangt von einem Zentralverwahrer, der den Anforderungen dieser Verordnung nicht genügt, frühzeitig die notwendigen Abhilfemaßnahmen zu…
Art. 22a Abs. 2 Buchst. b 32014R0909Pläne für eine Sanierung und geordnete Abwicklung
Angaben zu den kritischen Tätigkeiten und Dienstleistungen des Zentralverwahrers;