Erwägungsgrund 18 32014R0909
Es ist angemessen, KMU-Wachstumsmärkten die Flexibilität zu gewähren, das Eindeckungsverfahren bis zu 15 Tage nach Abschluss des Geschäfts nicht anzuwenden, um der Liquidität solcher Märkte Rechnung zu tragen und insbesondere Marktpflegern zu ermöglichen, an diesen weniger liquiden Märkten tätig zu werden. Die spezifischen Maßnahmen zur Abwicklungsdisziplin für KMU-Wachstumsmärkte sollten nur für Geschäfte gelten, die an solchen Märkten ausgeführt werden. Wie schon in der der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“ beigefügten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen vom 7. Dezember 2011 festgestellt wurde, sollte der Zugang zu den Kapitalmärkten als eine Alternative zur Vergabe von Bankkrediten an KMU entwickelt werden, weswegen es angemessen ist, Regeln zu konzipieren, die den Bedürfnissen dieser KMU-Wachstumsmärkte besser gerecht werden.