Erwägungsgrund 61 32014R0909
Ein solider Rahmen für Aufsicht und Unternehmensführung im Finanzsektor sollte sich auf eine wirkungsvolle Aufsichts- und Sanktionsordnung stützen können. Zu diesem Zweck sollten die Aufsichtsbehörden mit hinreichenden Befugnissen ausgestattet werden und in der Lage sein, rechtswidriges Verhalten durch Anwendung abschreckender Sanktionsordnungen zu ahnden. Im Rahmen der Mitteilung der Kommission „Stärkung der Sanktionsregelungen im Finanzdienstleistungssektor“ vom 8. Dezember 2010 wurde eine Überprüfung der bestehenden Sanktionsbefugnisse und ihrer praktischen Anwendung vorgenommen, um die Konvergenz von Sanktionen über das gesamte Spektrum der Aufsichtstätigkeiten hinweg zu fördern.