Erwägungsgrund 57 32018R1727
Eurojust und Europol sollten einander über alle Tätigkeiten unterrichten, die die Finanzierung gemeinsamer Ermittlungsgruppen erfordern.
Eurojust und Europol sollten einander über alle Tätigkeiten unterrichten, die die Finanzierung gemeinsamer Ermittlungsgruppen erfordern.