Erwägungsgrund 19 32018R1727
Die Kommission sollte im Kollegium, wenn das Kollegium in Wahrnehmung seiner Managementaufgaben tätig wird, vertreten sein. Der Vertreter der Kommission im Kollegium sollte auch ihr Vertreter im Verwaltungsrat sein, um die Beaufsichtigung im nicht operativen Bereich von Eurojust zu gewährleisten und ihm strategische Leitung zur Verfügung stellen.