Erwägungsgrund 10 32018R1727
Daher sollten in dieser Verordnung die entsprechenden Einzelheiten für die Beteiligung der Parlamente, die Modernisierung der Struktur und die Vereinfachung des derzeitigen Rechtsrahmens von Eurojust festgelegt werden und Elemente, die sich als effizient bei der Erfüllung der Aufgaben von Eurojust erwiesen haben, beibehalten werden.