Erwägungsgrund 42 32018R1727
Als erster Empfänger auf dem Gebiet der Union, von Daten, die von Drittstaaten oder internationalen Organisationen zur Verfügung gestellt oder bei ihnen abgerufen wurden, sollte Eurojust für die Richtigkeit dieser Daten verantwortlich sein. Eurojust sollte Maßnahmen ergreifen, um möglichst weitgehend die Richtigkeit der Daten bei Eingang der Daten oder bei Bereitstellung von Daten für andere Behörden zu überprüfen.