Erwägungsgrund 37 32024R3011
Die ordnungsgemäße Anwendung dieser Verordnung erfordert Kommunikation zwischen der ersuchenden Behörde und der ersuchten Behörde, die ermutigt werden sollten, einander zu konsultieren, wann immer dies angebracht ist, um die reibungslose und effiziente Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern, entweder unmittelbar oder, wo dies angebracht ist, unter Einschaltung von Eurojust.