Erwägungsgrund 72 32024R3011
Nach Artikel 3 des dem EUV und dem AEUV beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts hat Irland mit dem Schreiben vom 13. Juli 2023 mitgeteilt, dass es sich an der Annahme und Anwendung dieser Verordnung beteiligen möchte.