Erwägungsgrund 51 32024R3011
Damit das Recht auf die wirksame Ausübung eines Rechtsbehelfs garantiert werden kann, sollte der ersuchte Staat sicherstellen, dass verdächtige und beschuldigte Personen sowie Opfer das Recht auf Zugang zu allen Unterlagen im Zusammenhang mit der Übertragung des Strafverfahrens haben, die die Grundlage für die Entscheidung über die Annahme einer Übertragung nach dieser Verordnung bildeten und die erforderlich sind, um die genannten Entscheidung wirksam anzufechten. Das Recht auf Zugang zu derartigen Unterlagen sollte nach den Verfahren des nationalen Rechts des ersuchten Staates ausgeübt werden und kann eingeschränkt werden, wenn es die Vertraulichkeit von Ermittlungen untergraben oder die Ermittlungen anderweitig gefährden oder der Sicherheit von Personen schaden würde. Jede Verweigerung eines solchen Zugangs sollte unter Berücksichtigung der verschiedenen Phasen des Strafverfahrens gegen die Rechte der betroffenen Personen abgewogen werden. Beschränkungen dieses Zugangs sollten eng und im Einklang mit dem in der Charta verankerten Recht auf ein faires Verfahren ausgelegt werden.