Erwägungsgrund 46 32024R3011
Bevor die ersuchte Behörde beschließt, einem Ersuchen um Übertragung von Strafverfahren auf Grundlage eines der Ablehnungsgründe nicht stattzugeben, sollte sie sich — wo angebracht — mit der ersuchenden Behörde in Verbindung setzen, um alle erforderlichen zusätzlichen Informationen einzuholen.