Erwägungsgrund 68 32024R3011
Die von der Kommission als Back-End-System entwickelte Referenzimplementierungssoftware sollte die für die Zwecke der Überwachung erforderlichen statistischen Daten durch entsprechende Programmierung erfassen, und diese Daten sollten der Kommission übermittelt werden. Wenn sich die Mitgliedstaaten für die Nutzung eines nationalen IT-Systems anstelle der durch die Kommission entwickelten Referenzimplementierungssoftware entscheiden, könnte ein solches System so ausgerüstet sein, dass es diese Daten durch Programmierung erfasst; in diesem Fall sollten diese Daten der Kommission übermittelt werden. Der e-CODEX-Anschluss könnte auch mit einer Funktion ausgestattet werden, die den Abruf relevanter statistischer Daten ermöglicht.