Erwägungsgrund 11 32025R2509
Diese Verordnung sollte für neue Spielzeuge, die von einem in der Union ansässigen Hersteller hergestellt werden, und für neue oder gebrauchte Spielzeuge, die aus einem Drittstaat eingeführt und in der Union in Verkehr gebracht werden, gelten. Die Sicherheit anderer gebrauchter Spielzeuge, die sich bereits auf dem Unionsmarkt befinden, fällt unter die Verordnung (EU) 2023/988.