Erwägungsgrund 37 32025R2509
Da bestimmte Aufgaben nur vom Hersteller wahrgenommen werden können, muss klar zwischen den Pflichten des Herstellers und jener der in der Vertriebskette nachgeschalteten Akteure unterschieden werden. Außerdem muss klar zwischen den Pflichten des Einführers und jenen des Händlers unterschieden werden, da der Einführer Spielzeuge aus Drittstaaten auf den Unionsmarkt einführt. Der Einführer sollte sicherstellen, dass diese Spielzeuge mit den in der Union geltenden Anforderungen übereinstimmen.