Erwägungsgrund 62 32025R2509
Zusätzlich zu dem in Kapitel VII der Verordnung (EU) 2019/1020 festgelegten Kontrollrahmen sollten die Zollbehörden in der Lage sein, automatisch zu überprüfen, ob für eingeführte Spielzeuge, die dieser Verordnung unterliegen, ein digitaler Produktpass vorliegt, um die Kontrollen an den Außengrenzen der Union zu verstärken und zu verhindern, dass nichtkonforme Spielzeuge auf den Unionsmarkt gelangen.