Erwägungsgrund 35 32025R2509
Die Wirtschaftsakteure sollten verantwortungsvoll und nach den geltenden rechtlichen Anforderungen handeln, wenn sie Spielzeug in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.
Die Wirtschaftsakteure sollten verantwortungsvoll und nach den geltenden rechtlichen Anforderungen handeln, wenn sie Spielzeug in Verkehr bringen oder auf dem Markt bereitstellen.