Erwägungsgrund 78 32025R2509
In der Richtlinie 2009/48/EG ist ein Schutzklauselverfahren vorgesehen, in dessen Rahmen die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten prüfen können, ob eine Maßnahme, die ein Mitgliedstaat in Bezug auf ein seiner Auffassung nach nichtkonformes Spielzeug ergriffen hat, gerechtfertigt ist. Durch dieses Verfahren wird gewährleistet, dass interessierte Kreise über geplante Maßnahmen in Bezug auf Spielzeuge, die ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen darstellen, unterrichtet werden und diese Spielzeuge von allen Marktüberwachungsbehörden auf dem Unionsmarkt einheitlich behandelt werden. Das Verfahren sollte daher beibehalten werden.