Erwägungsgrund 54 32025R2509
Die Hersteller sollten einen digitalen Produktpass ausstellen, der Informationen zur Konformität der Spielzeuge mit dieser Verordnung sowie mit anderen für Spielzeug geltenden Rechtsvorschriften der Union enthält. Sie sollten den digitalen Produktpass auf dem neuesten Stand halten und bei Bedarf alle erforderlichen Änderungen vornehmen. Der digitale Produktpass sollte die EU-Konformitätserklärung gemäß der Richtlinie 2009/48/EG ersetzen und die Elemente beinhalten, die für die Bewertung der Konformität des Spielzeugs mit den geltenden Anforderungen und harmonisierten Normen oder anderen Spezifikationen erforderlich sind. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollte es darüber hinaus möglich sein, den digitalen Produktpass gemäß dieser Verordnung zu verwenden, um der Verpflichtung nachzukommen, eine EU-Konformitätserklärung für Spielzeuge zu erstellen, die in den Anwendungsbereich anderer Rechtsvorschriften der Union fallen, welche eine EU-Konformitätserklärung vorschreiben. Wird der digitale Produktpass als EU-Konformitätserklärung nach anderen für das Spielzeug geltenden Rechtsvorschriften der Union verwendet, so sollte davon ausgegangen werden, dass die Hersteller und anderen Wirtschaftsakteure ihre jeweiligen Verpflichtungen in Bezug auf die EU-Konformitätserklärung gemäß diesen anderen Rechtsvorschriften der Union erfüllt haben.