Erwägungsgrund 87 32025R2509
Die Durchführungsbefugnisse, die der Kommission mit dieser Verordnung übertragen werden, sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.
Die Durchführungsbefugnisse, die der Kommission mit dieser Verordnung übertragen werden, sollten im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 182/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates ausgeübt werden.