Erwägungsgrund 57 32025R2509
Insbesondere enthält die Verordnung (EU) 2024/1781 des Europäischen Parlaments und des Rates Anforderungen und technische Spezifikationen für einen digitalen Produktpass und sieht die Erstellung eines digitalen Registers (im Folgenden „Register“) durch die Kommission vor, in dem die im digitalen Produktpass enthaltenen Informationen gespeichert werden, sowie die Verknüpfung dieses Registers mit dem gemäß der Verordnung (EU) 2022/2399 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Single-Window-System der Europäischen Union für den Austausch von Bescheinigungen im Zollbereich (EU CSW-CERTEX). Der Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2024/1781 könnte sich mittelfristig auch auf Spielzeug erstrecken, sodass gemäß der genannten Verordnung ein digitaler Produktpass für Spielzeuge vorliegen muss. Daher sollte es künftig möglich sein, genauere Informationen in den digitalen Produktpass aufzunehmen, insbesondere Informationen über die ökologische Nachhaltigkeit. Die gemäß der vorliegenden Verordnung ausgestellten digitalen Produktpässe für Spielzeuge sollten daher den in der Verordnung (EU) 2024/1781 festgelegten Anforderungen und technischen Elementen entsprechen, einschließlich der technischen, semantischen und organisatorischen Aspekte der Ende/Ende-Kommunikation und der Datenübertragung.