Erwägungsgrund 81 32025R2509
Gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 sind die Marktüberwachungsbehörden verpflichtet, über das Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung Informationen über Spielzeuge zu übermitteln, für die eine tiefgehende Prüfung durchgeführt wurde, einschließlich der ergriffenen Maßnahmen oder der ergriffenen Korrekturmaßnahmen sowie der verfügbaren Informationen über von diesen Spielzeugen verursachte Personenschäden. Ferner sind die Hersteller gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 verpflichtet, über das Safety-Business-Gateway das Auftreten einer Verletzung infolge der Verwendung eines Produkts zu melden. Diese Informationen sollten als Teil des Bewertungsprozesses berücksichtigt werden, um die Wirksamkeit der vorliegenden Verordnung zu bewerten.