Erwägungsgrund 46 32025R2509
Sind Fulfilment-Dienstleister auf der Grundlage der ihnen von Behörden oder Wirtschaftsakteuren bereitgestellten Informationen der Auffassung oder haben sie Grund zu der Annahme, dass ein Spielzeug nicht dieser Verordnung entspricht, so sollten sie die Bereitstellung des Spielzeugs auf dem Markt nicht unterstützen, bevor die Konformität des Spielzeugs hergestellt worden ist, um die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Pflichten zu erhöhen und die Marktüberwachung zu verbessern. Fulfilment-Dienstleister tragen gemäß dieser Verordnung keine Verantwortung für die Konformitätsbewertung des Spielzeugs. Die Fulfilment-Dienstleister sollten jedoch mit gebührender Sorgfalt handeln und sicherstellen, dass die Bedingungen während der Lagerhaltung, der Verpackung, der Adressierung oder des Versands die Konformität des Spielzeugs mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen nicht beeinträchtigen. Die Kommission könnte Leitlinien herausgeben, um die Fulfilment-Dienstleister bei der Anwendung der Verpflichtungen, denen sie gemäß dieser Verordnung unterliegen, zu unterstützen.