Erwägungsgrund 74 32025R2509
Um für ein einheitliches Qualitätsniveau bei der Bewertung der Konformität von Spielzeug zu sorgen, müssen nicht nur die Anforderungen an um Notifizierung ersuchende Konformitätsbewertungsstellen konsolidiert werden, sondern es müssen gleichzeitig auch die Anforderungen an die notifizierenden Behörden und andere Stellen, die an der Begutachtung, Notifizierung und Überwachung von notifizierten Stellen beteiligt sind, festgelegt werden.