Erwägungsgrund 12 32025R2509
Um einen angemessenen Schutz von Kindern und anderen Personen sicherzustellen, sollte die vorliegende Verordnung für alle Formen der Abgabe von Spielzeug gelten, einschließlich des Fernabsatzes im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates.