Erwägungsgrund 3 32025R2509
Die von der Kommission vorgenommene Bewertung der Richtlinie 2009/48/EG ergab, dass die genannte Richtlinie im Hinblick auf den Schutz von Kindern relevant und grundsätzlich wirksam ist. Es wurde jedoch auch eine Reihe von Mängeln ermittelt, die im Zuge der praktischen Anwendung der genannten Richtlinie seit ihrer Annahme im Jahr 2009 zutage getreten sind. Insbesondere wurden im Zuge der Bewertung bestimmte Mängel hinsichtlich möglicher Risiken durch schädliche Chemikalien in Spielzeugen festgestellt. Des Weiteren ergab die Bewertung, dass auf dem Unionsmarkt nach wie vor viele nichtkonforme und unsichere Spielzeuge bereitgestellt werden.