Erwägungsgrund 89 32025R2509
Um den Herstellern und anderen Wirtschaftsakteuren genug Zeit zur Anpassung an die Anforderungen dieser Verordnung einzuräumen, ist es erforderlich, einen Übergangszeitraum vorzusehen, in dem Spielzeuge, die die Anforderungen der Richtlinie 2009/48/EG erfüllen, in Verkehr gebracht werden können.