Erwägungsgrund 11 32026R1388
Der Rechtsrahmen für NGT-Pflanzen und aus ihnen gewonnene Erzeugnisse sollte den Zielen der GVO-Rechtsvorschriften der Union entsprechen, um ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt und das wirksame Funktionieren des Binnenmarkts für die betreffenden Pflanzen und Erzeugnisse zu gewährleisten und gleichzeitig den Besonderheiten von NGT-Pflanzen Rechnung zu tragen. Ihre Regulierung sollte von einem auf Vorsorge beruhenden und wissenschaftlich fundierten Ansatz geleitet sein. Dieser Rechtsrahmen sollte die Entwicklung und das Inverkehrbringen von NGT-Pflanzen und aus ihnen gewonnenen Erzeugnissen, einschließlich Lebens- und Futtermittel, ermöglichen, um zu den Innovations- und Nachhaltigkeitszielen des europäischen Grünen Deals und zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, zur Biodiversitätsstrategie, zur Strategie für die Anpassung an den Klimawandel und zur Bioökonomie-Strategie beizutragen und die Wettbewerbsfähigkeit des Agrar- und Lebensmittelsektors der Union auf Unionsebene und weltweit zu stärken. Durch die Verfolgung dieser Ziele wird diese Verordnung zum integrierten und vereinheitlichenden Konzept „Eine Gesundheit“ beitragen.