Erwägungsgrund 34 32026R1388
Es sollten Vorkehrungen getroffen werden, um für Transparenz bei der Verwendung von NGT-Pflanzensorten der Kategorie 1 zu sorgen, um sicherzustellen, dass Produktionsketten, die von NGT-Pflanzen und NGT-Erzeugnissen frei bleiben wollen, dies tun können, und so das Vertrauen der Verbraucher zu wahren. NGT-Pflanzen, die eine Erklärung über den Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 erhalten haben, sollten in einer öffentlich zugänglichen Datenbank aufgeführt werden. Diese Datenbank sollte unter anderem Angaben über die zur Gewinnung der Merkmale verwendeten Techniken enthalten. Aus Gründen der Transparenz sollten die vom Anfragenden bereitgestellten Patentinformationen sowie die Lizenzerklärungen auch in die Datenbank aufgenommen und auf dem neuesten Stand gehalten werden, wobei der Kommission keine Verantwortung für die Richtigkeit dieser Informationen zukommen sollte und der Vorbehalt gelten sollte, dass sich diese Informationen auf das beschränken, was dem Anfragenden bekannt war. Um die Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Wahlmöglichkeiten für Unternehmer während der Forschung und Pflanzenzucht, beim Verkauf von Pflanzenvermehrungsmaterial an Landwirte oder bei dessen anderweitiger Bereitstellung an Dritte zu gewährleisten, sollte Pflanzenvermehrungsmaterial von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 als solches gekennzeichnet werden.