Erwägungsgrund 58 32026R1388
Die Überprüfung des Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 ist technischer Natur und beinhaltet keine Risikobewertung oder Risikomanagementerwägungen, und die Entscheidung über den Status hat lediglich deklaratorischen Charakter. Wird das Verfahren auf Unionsebene durchgeführt, sollte daher für den Erlass solcher Durchführungsbeschlüsse das Beratungsverfahren verwendet werden, untermauert durch wissenschaftliche und technische Hilfe vonseiten der Behörde.