Erwägungsgrund 60 32026R1388
Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Ausarbeitung eines Verhaltenskodex auf Unionsebene überwachen, um die Transparenz bei Patenten auf pflanzliches biologisches Material, den Zugang der Züchter zu diesem Material und die Rechtssicherheit für Züchter und Landwirte zu fördern. Die Kommission sollte anstreben, dass der Verhaltenskodex Verpflichtungen für Patentinhaber enthält, klare und öffentlich zugängliche Informationen über Patente bereitzustellen, Lizenzen für Patente unter fairen und angemessenen Bedingungen zu vergeben und eine gütliche Beilegung von Patentstreitigkeiten mit Züchtern anzustreben, bei denen es sich um KMU handelt, beziehungsweise mit Landwirten im Falle eines unbeabsichtigten geringfügigen Vorhandenseins von patentiertem biologischen Material auf ihren Feldern. Im letzteren Fall könnten Patentinhaber erwägen, von der Durchsetzung ihrer Patentrechte abzusehen. Die Kommission sollte ferner anstreben, dass der Verhaltenskodex Verpflichtungen für freiwillige Lizenzierungsplattformen enthält, die kostenattraktive Beteiligung von KMU, Standardlizenzvereinbarungen und faire Mechanismen zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu fördern. Die Kommission sollte das Ausmaß der Beteiligung am Verhaltenskodex und seine Funktionsweise überwachen und evaluieren und, falls in der Evaluierung anhaltende oder schwerwiegende Verstöße gegen die Bestimmungen des Verhaltenskodex beobachtet werden, geeignete Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls auch Gesetzgebungsmaßnahmen vorschlagen, um das reibungslose Funktionieren des Sektors zu gewährleisten, insbesondere des Zugangs zu patentiertem pflanzlichem biologischem NGT-Material für Primärnutzer, einschließlich Landwirte.