Erwägungsgrund 48 32026R1388
NGT-Pflanzen der Kategorie 2, die herbizidtolerante Merkmale aufweisen, sollten nicht für Anreize gemäß dieser Verordnung in Betracht kommen.
NGT-Pflanzen der Kategorie 2, die herbizidtolerante Merkmale aufweisen, sollten nicht für Anreize gemäß dieser Verordnung in Betracht kommen.