Erwägungsgrund 26 32026R1388
Das Gleichgewicht zwischen einem wirksamen Schutz von Erfindungen und der Förderung von Forschung und Entwicklung einerseits und einem breiten Zugang zu Sorten, die der Entwicklung neuer Sorten dienen, andererseits sollte gewahrt werden. Die Bereitstellung von Patenten auf NGT-Pflanzen der Kategorie 1 für Züchter zu fairen und angemessenen Bedingungen und die Bereitstellung von Informationen über die Lizenzbereitschaft sollten zur Entwicklung neuer Sorten beitragen und die Entwicklung und das Inverkehrbringen von NGT-Pflanzen der Kategorie 1 und NGT-Erzeugnissen der Kategorie 1 weiter fördern. Zu diesem Zweck sollte der Patentinhaber — unabhängig davon, ob er der Anfragende ist — bestätigen können, dass er bereit ist, sein Patent zu fairen und angemessenen Bedingungen zu lizenzieren, wie zu den in Lizenzplattformen genannten Bedingungen. Diese Informationen sollten vom Anfragenden auf freiwilliger Basis im Rahmen des Überprüfungsverfahrens für NGT-Pflanzen der Kategorie 1 bereitgestellt werden. Ein Anfragender, der Patentinhaber ist, sollte Informationen bereitstellen, aus denen hervorgeht, ob er beabsichtigt, eine Lizenz zu erteilen und an freiwilligen Lizenzplattformen teilzunehmen oder nicht.