Erwägungsgrund 24 32026R1388
Anfragende, die eine Erklärung des Status als NGT-Pflanze der Kategorie 1 beantragen, sollten nachweisen, dass es sich bei der Pflanze um eine NGT-Pflanze der Kategorie 1 handelt. Zu diesem Zweck sollten sie Studien durchführen und sonstiges verfügbares Material bereitstellen, um nachzuweisen, dass es sich bei der Pflanze um eine NGT-Pflanze handelt und dass sie die Kriterien für die Gleichwertigkeit erfüllt. Des Weiteren sollte der Anfragende eine Erklärung vorlegen, dass keines der Merkmale, die durch die genetischen Veränderungen vermittelt werden sollen, Merkmalen entspricht, anhand derer NGT-Pflanzen vom Status der Kategorie 1 ausgeschlossen werden. Die Anfragenden sollten auch wissenschaftliche Nachweise für den Zusammenhang zwischen den eingeführten genetischen Veränderungen und den Merkmalen, die durch diese genetischen Veränderungen vermittelt werden sollen, vorlegen, die sich unter anderem auf einschlägige wissenschaftliche Literatur, Informationen über bereits entwickelte oder in Verkehr gebrachte Pflanzen mit ähnlichen genetischen Veränderungen und Merkmalen und bestehende Daten, die während des Züchtungsprozesses oder aus Freisetzungen in Drittländern erhoben wurden, stützen. Das gesamte für den Nachweis verwendete Material sollte auf dem neuesten Stand sein und dem jüngsten Entwicklungsstand der Pflanze entsprechen.