Erwägungsgrund 46 32026R1388
Anreize sollten in einem beschleunigten Verfahren für die Risikobewertung von Anträgen bestehen, die im Rahmen eines vollständig zentralisierten Verfahrens bearbeitet werden — bei NGT-Pflanzen der Kategorie 2 zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel und NGT-Lebens- und -Futtermittel der Kategorie 2 — und in einer verbesserten Beratung vor der Antragstellung, um die Entwickler bei der Ausarbeitung der Unterlagen für die Zwecke der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie der Lebens- und Futtermittelsicherheitsbewertung zu unterstützen, ohne die allgemeinen Bestimmungen über die Beratung vor Antragstellung, die Meldung von Studien und die Konsultation Dritter gemäß den Artikeln 32a, 32b und 32c der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zu beeinträchtigen. Die Vorlage von Nachweisen für die Einhaltung der rechtlichen Anforderungen im Rahmen einer Zustimmungsanmeldung oder eines Zulassungsantrags sollte in der Verantwortung des Anmelders oder Antragstellers bleiben.