Erwägungsgrund 42 32026R1388
Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit sollte die Zustimmung oder Zulassung bei ihrer ersten Erneuerung unbefristet gültig sein, sofern zum Zeitpunkt der Erneuerung auf der Grundlage der Risikobewertung und der verfügbaren Informationen über die betreffende NGT-Pflanze der Kategorie 2 oder das betreffende NGT-Erzeugnis der Kategorie 2 nichts anderes beschlossen wird, vorbehaltlich einer Neubewertung, sobald neue Informationen vorliegen.