Erwägungsgrund 67 32026R1388
Die Kommission sollte regelmäßig Informationen sammeln, um die Wirksamkeit dieser Verordnung zu bewerten und die erzielten Fortschritte bei der Verfügbarkeit von NGT-Pflanzen und NGT-Erzeugnissen auf dem Binnenmarkt, die zu den Innovations- und Nachhaltigkeitszielen des Europäischen Grünen Deals und der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“, der Biodiversitätsstrategie, der Strategie für die Anpassung an den Klimawandel und der Bioökonomie-Strategie beitragen können, zu messen, und um der Evaluierung dieser Verordnung als Grundlage zu dienen. Ein erster Durchführungsbericht sollte drei bis sieben Jahre nachdem die ersten NGT-Pflanzen oder NGT-Erzeugnisse das Überprüfungsverfahren durchlaufen haben, Zustimmung erhalten haben oder zugelassen wurden vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass nach der vollständigen Umsetzung dieser Verordnung genügend Daten zur Verfügung stehen; danach sollte der Bericht in regelmäßigen Abständen vorgelegt werden. Die Kommission sollte zwei bis drei Jahre nach der Veröffentlichung des ersten Durchführungsberichts eine Evaluierung dieser Verordnung vornehmen, damit die Auswirkungen der ersten Erzeugnisse, die der Überprüfung oder Zulassung unterzogen werden, voll zum Tragen kommen können.