Erwägungsgrund 8 32026R1388
Die Kommission kam in ihrer „Untersuchung zu dem Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts und im Lichte des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16 aus dem Jahr 2021“ zu dem Schluss, dass die GVO-Rechtsvorschriften der Union nicht dazu geeignet sind, die absichtliche Freisetzung von mit bestimmten NGT gewonnenen Pflanzen und das Inverkehrbringen der aus ihnen gewonnenen Erzeugnisse, einschließlich Lebens- und Futtermitteln, zu regeln. Insbesondere wurde in der Untersuchung der Schluss gezogen, dass das Zulassungsverfahren und die Anforderungen an die Risikobewertung von GVO nach den GVO-Rechtsvorschriften der Union nicht an die Vielfalt potenzieller Organismen und Erzeugnisse angepasst sind, die durch bestimmte NGT gewonnen werden können, nämlich gezielte Mutagenese und Cisgenese, einschließlich Intragenese, und dass diese Anforderungen unverhältnismäßig oder unzureichend sein können. Angesichts der Menge wissenschaftlicher Erkenntnisse, die bereits vorliegen, vor allem in Bezug auf ihre Sicherheit, hat die Untersuchung gezeigt, dass dies insbesondere bei Pflanzen der Fall ist, die mit diesen Techniken gewonnen werden. Darüber hinaus sind die GVO-Rechtsvorschriften der Union für Pflanzen, die durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnen werden, und für Erzeugnisse aus diesen Pflanzen schwer um- und durchzusetzen. In bestimmten Fällen lassen sich genetische Veränderungen, die durch diese Techniken vorgenommen werden, mit Analysemethoden nicht von natürlichen Mutationen oder genetischen Veränderungen, die durch konventionelle Züchtungstechniken vorgenommen werden, unterscheiden, während die Unterscheidung bei genetischen Veränderungen durch Transgenese im Allgemeinen möglich ist. Das europäische Netz von GVO-Laboratorien (European Network of GMO Laboratories — ENGL) betonte mit Unterstützung des Europäischen Referenzlabors für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel (European Union Laboratory for Genetically Modified Food and Feed — im Folgenden „EURL GMFF“) in seinem Bericht aus dem Jahr 2023 mit dem Titel „Detection of food and feed plant products obtained by targeted mutagenesis and cisgenesis“ (Erkennung von durch gezielte Mutagenese und Cisgenese gewonnenen Pflanzenerzeugnissen, die als Lebens- und Futtermittel verwendet werden), dass Erzeugnisse, die identische DNA-Sequenzen aufweisen, jedoch entweder auf natürliche Weise oder durch konventionelle Züchtung oder durch den Einsatz bestimmter NGT entwickelt wurden, nicht durch Analysemethoden unterschieden werden können. Die GVO-Rechtsvorschriften der Union sind auch nicht förderlich, um die Entwicklung innovativer und vorteilhafter Erzeugnisse zu fördern, die zur Nachhaltigkeit, Ernährungssicherheit und Widerstandsfähigkeit der Agrar- und Lebensmittelkette beitragen könnten.