Erwägungsgrund 50 32021R0690
Das Programm sollte daher auch weiterhin die speziellen Tätigkeiten unterstützen, die in dem Programm für den Aufbau von Kapazitäten zur stärkeren Einbindung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen in die Gestaltung der Unionspolitik für den Zeitraum 2017-2020 gemäß der Verordnung (EU) 2017/826 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehen sind, mit dem das Pilotprojekt und die vorbereitende Maßnahme der Jahre 2012-2017 fortgeführt wurden. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass sich politische Entscheidungsträger der Standpunkte anderer Interessenträger als professioneller Finanzmarktakteure bewusst sind und dass die Interessen der Verbraucher und anderer Endnutzer von Finanzdienstleistungen besser vertreten werden. Im Rahmen des Programms sollten dessen Methodik sowie bewährte Verfahren zur Verbesserung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen kontinuierlich weiterentwickelt werden, um Aspekte zu ermitteln, die für die Politikgestaltung der Union relevant sind, und um sicherzustellen, dass die Verbraucherinteressen im Bereich Finanzdienstleistungen geschützt werden. Dies sollte die politischen Strategien im Bereich der Finanzdienstleistungen verbessern, insbesondere diejenigen mit dem Ziel eines besseren Verständnisses der Öffentlichkeit für die anstehenden Fragen im Bereich der Finanzmarktregulierung und eines größeren Finanzwissens.