Erwägungsgrund 61 32021R0690
Die Union und die Mitgliedstaaten sind entschlossen, bei der Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung eine Vorreiterrolle einzunehmen. Durch ihren Beitrag zur Verwirklichung der Agenda 2030 fördern die Union und die Mitgliedstaaten ein stärkeres, nachhaltigeres, inklusiveres, sichereres und wohlhabenderes Europa. Das Programm sollte einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 leisten, auch durch Abwägung der wirtschaftlichen, sozialen und umweltpolitischen Dimensionen einer nachhaltigen Entwicklung und indem zu diesem Zweck eine klare und erkennbare Verpflichtung zur durchgängigen Berücksichtigung der Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung eingegangen wird.