Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Bei der Aufstellung von Arbeitsprogrammen zur Bereitstellung von Unterstützung für KMU sollten die strategischen Bestimmungen der KMU-Strategie und des Small Business Act sowie das in der KMU-Leistungsüberprüfung beschriebene Umfeld, in dem KMU tätig sind, berücksichtigt werden. Dem Netz der KMU-Beauftragten sollte ebenfalls Aufmerksamkeit gewidmet werden.
Erwägungsgrund 27 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen