Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr. 254/2014 und (EU) Nr. 652/2014 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen sollten einen klaren Mehrwert für die Union aufweisen und eingesetzt werden, um Marktversagen oder suboptimale Investitionsbedingungen in angemessener Weise anzugehen, ohne sich mit privaten Finanzierungen zu überschneiden oder diese zu verdrängen.
Erwägungsgrund 81 32021R0690Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen